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Der Steuerberater in der Ehescheidung
Wie Sie Ihr Betriebsvermögen im Zugewinnausgleich retten
Mit der Ehescheidung steht die berufliche Existenz des Freiberuflers auf dem Spiel. Der Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners gefährdet regelmäßig den Fortbestand der Praxis, wenn er sich, was nach dem Gesetz der Fall ist, auch auf die Kanzlei erstreckt. Hier muss rechtzeitig eine „wasserdichte” und faire Lösung gefunden werden, die die Interessen beider Ehepartner berücksichtigt.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) bedeutet im Fall der Ehescheidung häufig das Aus für die berufliche Existenz des Freiberuflers. Hier gilt es vorzusorgen. Mit einem Ehevertrag kann von dem gesetzlichen Leitbild des Zugewinnausgleichs in gewissen Grenzen abgewichen werden.
I. Ehevertragliche Regelungen
1. Grundlagen
Dem Wunsch des unternehmerisch tätigen Ehegatten, sein Unternehmen oder seine Praxis bzw. seine Unternehmens- bzw. Praxisbeteiligung nicht den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinnausgleich) zu unterwerfen, kann mit dem Instrument der modifizierten Zugewinngemeinschaft Rechnung getragen werden. Das gilt auch für die Berufsgruppe der Steuerberater.
Es bestehen folgende Handlungsalternativen:
Beschränkung des Zugewinnausgleichs auf de...