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BGH 17.10.1995 VI ZR 358/94

Elterliche Sorge; | keine analoge Anwendung der elterlichen Haftungsprivilegierung auf andere Personen

Eine analoge Anwendung des § 1664 BGB auf andere Personen als die Eltern (hier: Hauswirtschaftspraktikantin) kommt wegen des familienrechtlich geprägten Ausnahmecharakters dieser Vorschrift nicht in Betracht (; Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 103, 338 ff. = NJW 1988, 2667 [bejahte Haftungsprivilegierung des nicht sorgeberechtigten Elternteils]).

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