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Fall Georg Grieser – Aufgabe aus der Abgabenordnung
Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, widerstreitende Steuerfestsetzungen, Berichtigung von materiellen Fehlern
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I. Sachverhalt
Der ledige Georg Grieser (G) ist seit seiner Geburt im Jahr 1955 wohnhaft in Erfurt und seit 1995 zu 40 % am Stammkapital (= insgesamt 100 000 €) der Grieser-GmbH (G-GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Suhl beteiligt. Die Anteile gehören zum Privatvermögen des G. Weiterer Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer der G-GmbH ist Erich Ebert (E) mit Wohnsitz in Suhl. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom verkaufte G ein zu seinem Privatvermögen gehörendes unbebautes Grundstück an die G-GmbH zum Preis von 400 000 €. Dieser Betrag wurde am auf das Bankkonto des G überwiesen.
G erklärte diesen Vorgang in seiner am beim Finanzamt Erfurt abgegebenen Einkommensteuererklärung 2003.
G hatte das Grundstück im Jahr 1991 erworben.
Bei der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung 2003 des G wertete der zuständige Sachbearbeiter die Veräußerungsmitteilung der Grunderwerbsteuerstelle hinsichtlich des Vertrags vom aus. Dabei erschien dem Sachbearbeiter der Verkaufspreis zu hoch; er stellte aber keine weiteren Ermittlungen an, da nach seiner Auffassung ein privates Veräußerungsg...