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Einkommen-/Lohnsteuer | Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer
(1) Ein Arbeitnehmer kann die LSt-Anmeldung des Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betrifft (Anschluss an das , BStBl 1996 II S. 87). (2) Behält der Arbeitgeber einen Beitrag vom Arbeitslohn ein und führt ihn einer Versorgungsrückstellung zu, fließt dem Arbeitnehmer (noch) kein Arbeitslohn zu (Bezug: § 37 Abs. 2, § 168 AO 1977; § 11, § 38 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 EStG).▶NWB OAAAB-58958
▶Praxishinweise: Ein eigenes Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers ist deshalb gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer die LSt rechtlich und wirtschaftlich selbst zu tragen hat. Nicht der Arbeitgeber ist Schuldner der LSt, sondern der Arbeitnehmer persönlich. Führt der Arbeitgeber (treuhänderisch) für den Arbeitnehmer (= Schuldner) etwas ab, so muss au...