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Rückstellungen für Wartungsaufwand bei Flugzeugen
Die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe zusätzlich zum Mietzins mit Rücksicht auf künftige Flugzeugchecks vom Mieter, der den Luftverkehr mit Personen und/oder Gütern betreibt, an den Vermieter gezahlter Beträge in der Bilanz des Vermieters ist gem. rkr. (EFG 2005 S. 544) ernstlich möglich. Voraussetzung ist, dass sich der Vermieter mietvertraglich verpflichtet hatte, die vermieteten Flugzeuge nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Erfordernisse zu warten, die Höhe des Wartungsentgelts jeweils auf der Grundlage bereits von jedem einzelnen Flugzeug geleisteter Blockstundenzahlen nach dem voraussichtlichen Anfall von Wartungsarbeiten berechnet worden war und der Vermieter mit einer...