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Beiträge von Kommanditisten an den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSV)
Für Pensionszahlungen von Kommanditisten zu leistende Beiträge an den PSV gehören gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 22/05, EFG 2005 S. 949) als unmittelbare Folge der Pensionszahlungen zu den Sondervergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und sind daher nicht als Sonderbetriebsausgaben der Kommanditisten abzugsfähig.▶ NWB ZAAAB-53237