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Verstoß des Steuerberaters gegen das Rechtsberatungsgesetz
Ein Verstoß gegen das RBerG liegt zwar (noch) dann nicht vor, wenn der StB seinen Auftraggeber bei der Erstellung einer Bilanz auf Bedenken im Hinblick auf gebuchte Verbindlichkeiten/Rückstellungen aufmerksam macht; die Grenze eines (nur) untergeordneten Nebengeschäfts im unmittelbaren Zusammenhang mit den steuerberatenden Hauptgeschäft ist insoweit aber jedenfalls dann überschritten, wenn der StB sich mit einem Schreiben an den Vertragspartner seines Mandanten wendet und gegenüber diesem durch Sprache, Inhalt und insbesondere Prognose des weiteren Verlaufs eines etwaigen Rechtsstreits typischerweise wie ein RA im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens auftritt (, AnwBl 2005 S. 291).