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BFH 22.07.2005 , NWB direkt 39/2005 S. 10

Schenkweise übertragener Miteigentumsanteil an Grundstück

Der Grundbesitzwert eines schenkweise übertragenen Miteigentumsanteils an einem Grundstück ist nach § 138 Abs. 5 BewG gesondert festzustellen. Dabei wird der Grundbesitzwert des zugewendeten ideellen Bruchteils am Grundstück ermittlungstechnisch über eine Bewertung des ganzen Grundstücks und eine Aufteilung des dabei ermittelten Werts nach den Eigentumsquoten festgestellt. Diese Bewertungsmethode für ideelle Grundstücksanteile gilt nicht nur, wenn das ganze Grundstück nach § 145 Abs. 3 Satz 1 BewG auf der Grundlage der von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte bewertet wird, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach § 146 Abs. 7 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks nachgewiesen hat. Solche unüblichen Verkäufe von einzelnen Miteigentumsanteilen entsprechen nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr und können da...

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