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Umsätze aus dem Betrieb eines Eisstadions
Die Einnahmen einer Gemeinde aus dem Betrieb eines Eisstadions und dessen ent-S. 9geltlicher Überlassung für den allgemein zugänglichen Eislauf sind weder aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-RL steuerfrei, noch unterliegen diese gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Gemeinde in Wettbewerb zu vergleichbaren Eissporteinrichtungen in den nicht weiter als 20 km entfernten Gemeinden und zu anderen potentiellen und steuerlich nicht begünstigten Wettbewerbern steht.