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Fehlende ganzjährige finanzielle Eingliederung
Die stichtagsbezogene Ermittlung des Gewerbekapitals auf den Beginn des Erhebungszeitraums nach § 12 Abs. 5 GewStG a. F. rechtfertigt keine Zurechnung des Gewerbekapitals zum Organträger, wenn die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft nicht während des ganzen Wirtschaftsjahrs bestanden hat.