Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitslohnrückzahlung bei Zukunftssicherungsleistungen
Die Arbeitslohnqualität von Zukunftssicherungsleistungen, bei denen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer) erfolgt, hängt davon ab, ob sich der Vorgang – wirtschaftlich betrachtet – so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung gestellt und dieser sie zum Zweck der Zukunftssicherung verwendet hat. Bejaht wird die Arbeitslohnqualität von Beitragsleistungen in den Fällen der Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber nach dem Innenverhältnis mit dem Arbeitnehmer nur die Pflicht hat, die Beiträge für die Versicherung des Arbeitnehmers einzubehalten und an den Versicherer abzuführen. Dienen die Prämienzahlungen in vollem Umfang ausschließlich der Zukunftssicherung der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, ob eine Arbeitslohnrückzahlung an den ...