Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DBA Singapur: Anwendbarkeit der „remittance-base-Klausel” oder Überweisungsklausel
Steht Singapur nach Art. 14 DBA Singapur aufgrund des mehr als 183 Tage währenden Aufenthalts im Kalenderjahr das Besteue-S. 4rungsrecht zu, verbleibt es beim ausschließlichen Besteuerungsrecht Singapurs wegen der Nichtanwendbarkeit der remittance-base-Klausel oder Überweisungsklausel des Art. 21 DBA Singapur, wenn die Einkünfte nicht aus Deutschland stammen, weil sie für die in Singapur ausgeübte Arbeitstätigkeit bezogen werden. Unerheblich ist, ob das Gehalt unmittelbar vom deutschen Arbeitgeber oder dessen singapurianischen Niederlassung bezahlt wird und ob und inwieweit der singapurianische Fiskus zu Recht von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Überweisungsklausel des Art. 21 DBA Singapur sind nicht schon dann anzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer von seinem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ins...