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AG Burgwedel 03.05.2005 76 V 59/05, NWB 39/2005 S. 314

Kaufvertragsrecht | Berechnung der Nutzungen bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Laptop

Bei der Berechnung der anzurechnenden Nutzungen eines Laptops bei Rückabwicklung des Kaufvertrags nach dem Rücktritt des Käufers (§ 346 BGB) ist von der Absetzung für Abnutzung nach steuerlichen Richtlinien auszugehen. Dabei ist von einem Abschreibungszeitraum von drei Jahren auszugehen. Reparaturtage sind dabei in Abzug zu bringen (AG Burgwedel, Urt. v. - 76 C 59/05, Nds. Rpfl. 2005, 282).

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