Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Befreiung für die Ausfuhr von Zahnersatz
Die Lieferung von Zahnersatz ist regelmäßig eine Werklieferung, da der Zahnarzt selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet. Wird die Werklieferung an einen Abnehmer mit Wohnsitz im Drittland erbracht, kann sie nur dann als Ausfuhrlieferung steuerfrei sein, wenn der Zahnersatz nicht fest implantiert ist. Zur Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhr von Zahnersatz und zur Ausfuhrbestätigung äußert sich die OFD Karlsruhe in der Verfügung v. - S 7134 NWB JAAAB-61176.