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BFH 11.08.2004 I R 89/03, StuB 24/2004 S. 1121

Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbeertragskürzung trotz Grundstücksveräußerung

Einem grundstücksverwaltenden Unternehmen ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unbeschadet des darin bestimmten Ausschließlichkeitsgebots zu gewähren, wenn das Unternehmen sein einziges Grundstück zum 31. 12., 23.59 Uhr, des Erhebungszeitraums veräußert (Abgrenzung vom Senatsbeschluss vom  - I R 24/01, BStBl 2003 II S. 355 = StuB 2002 S. 1179; Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).▶VT 939/04

Praxishinweise: Die erweiterte Kürzung bei Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes ist an eine Ausschließlichkeit gebunden. Diese Ausschließlichkeit wird aber nicht – so der BFH – von einer Minute, die das tatsächliche Geschehen unberührt lässt und lediglich „technisch” wirkt, aufgehoben bzw. ausgehebelt.

– erl –

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