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Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Umnutzung des Gebäudes
Wird ein modernisierungsbedürftiger, bisher zu Wohnzwecken genutzter Gebäudeteil zu einem Sonnenstudio umgestaltet, so sind gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 72/03, EFG 2004 S. 798) die damit im Zusammenhang anfallenden Modernisierungsaufwendungen – ungeachtet ihres relativ bescheidenen Ausmaßes – auch dann Herstellungskosten des Sonnenstudios, wenn weder eine Erweiterung noch eine wesentliche Verbesserung vorgenommen wurde (Bezug: § 15, § 4 Abs. 4, § 7 Abs. 1, 4 EStG; § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).▶VT 923/04