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Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing
Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden: Kaufverträge, Mietverträge, Kauf nach Miete, Mietkaufverträge (echter und unechter Mietkauf) und Leasingverträge. Mit Erlass vom - VI 304 - S 2170 hat das FinMin Schleswig-Holstein zur Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing Stellung genommen.▶VT 921/04