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StuB 24/2003 S. 1148

Gleichbehandlung bei Weihnachtsgratifikation

Stellt sich die Zahlung einer arbeitsvertraglich nicht geschuldeten Weihnachtsgratifikation an bestimmte Arbeitnehmer des Unternehmens für den Arbeitgeber nur als durchlaufender Posten dar, weil er die Mittel dafür von einem Dritten erhält und weil er diese Mittel an den Dritten zurückzahlen müsste, wenn er sie nicht bestimmungsgemäß verwenden würde (hier: öffentliche Fördermittel), so stellt dies einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anderer Arbeitnehmer dar, für die der Arbeitgeber entsprechende Gratifikationen aus eigenen Mitteln aufbringen müsste (§§ 242, 611 BGB; ).▶VT 1233/03

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