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StuB 24/2003 S. 1147

Wirkung eines Konzessionsentzugs auf den Gesellschaftsvertrag

Ein Verstoß gegen das Konzessionserfordernis (hier: Einschaltung eines Strohmanns) für den Betrieb einer Spielhalle begründet nicht die Nichtigkeit eines zum Zweck des Erwerbs des Betriebs der Spielhalle abgeschlossenen Gesellschaftsvertrags (§§ 138, 705 BGB; ).▶VT 1229/03 S. 1148

Praxishinweise: Selbst dann, wenn die Parteien bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags die Absicht gehabt hätten, gegenüber den staatlichen Behörden einen Strohmann als Konzessionsträger auftreten zu lassen, könnte, so der BGH, ein daraus resultierender Rechtsverstoß bei der Beantragung der Konzession die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags nicht berühren (vgl. auch BGH, WM 1976 S. 1026, 1027).

– jg –

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