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StuB 24/2003 S. 1133

Rechtzeitigkeit der Mitteilung auf den Beginn der Buchführungspflicht

Die Bekanntgabe der Mitteilung, durch die das FA auf den Beginn der Buchführungspflicht hingewiesen hat, muss gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 121/03, EFG 2003 S. 1446) lediglich so rechtzeitig ergehen, dass der Stpfl. hinreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Beginn der Buchführungspflicht vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres hat. Dabei gilt keine starre Monatsfrist. Auch ein Zeitraum von noch 25 Tagen ist regelmäßig ausreichend, ohne dass die Aufforderung unverhältnismäßig wäre (Bezug: § 141 AO; § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG).▶VT 1213/03

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