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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung
– Schlussantrag des Generalstaatsanwalts in der Rechtssache C-269/00 (Seeling) vor dem EuGH –
Die Stellungnahme des Generalstaatsanwalts Jacobs in der Rs. C-268/00 (Seeling) vor dem lautet: „Ein Mitgliedstaat kann die Verwendung einer Wohnung in einem Geschäftsgebäude, das insgesamt dem Unternehmen zugeordnet ist, zu privaten Wohnzwecken nicht nach Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG als steuerbefreit ansehen.”
Der Generalstaatsanwalt Jacobs verneint damit die entscheidende Frage nach der Steuerbefreiung in seinen Schlussanträgen. Beurteilungsbasis müsse der in der EuGH-Rechtsprechung fest verankerte Grundsatz sein, dass ein Unternehmer die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands seinem Unternehmen ganz oder teilweise zugeordnet werde. Sofern ein Gegenstand dem Unternehmen vollständig zuge...