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Umsatzsteuer | Beiträge an eine Pensionskasse als zusätzliches Entgelt
Zahlt eine Rundfunkanstalt zugunsten ihrer freien Mitarbeiter Beiträge an die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten, gehören auch diese Beiträge zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.
§ 10 Abs. 1 UStG 1991; Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG
Praxishinweise: Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinne ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Jeder Aufwand für den Leistenden stellt also zusätzliches Entgelt für die Leistung dar und kann nicht in ein nicht steuerbares Entgelt „umgewandelt” werden. Interessant ist dabei, dass der BFH eine Entgeltzahlung selbst für den Zeitraum annimmt, in dem noch kein unverfallbarer Anspruch des Leistenden auf eine Versorgung besteht. Tritt der Fall ein, dass dem freien Mitarbeiter wegen vorzeitiger Beendigung der Mitglied...