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Umsatzsteuer | Vorliegen einer unselbständigen Nebenleistung
1. Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
2. Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung; sie ist eine eigenständige, nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfreie Leistung.
§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG 1991/1993
Praxishinweise: Ist eine Leistung als (unselbständige) Nebenleistung zu qualifizieren, so teilt sie das Schicksal der Hauptleistung. Ist also die Hauptleistung steuerpflichtig, so unterliegt auch die Nebenleistung der USt. Eine (steuerfreie) Verschaffung von Versicherungsschutz liegt aber nur dann vor, wenn die Unterneh...