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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuerberatungskosten für die Erstellung der ErbSt-Erklärung
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind als sog. Erbfallverbindlichkeiten Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Nach der bisher vorliegenden Rechtsprechung waren Steuerberatungskosten für die Erstellung der ErbSt-Erklärung nur dann als Nachlassregelungskosten abzugsfähig, wenn der Erwerber im Ausland wohnt und ein inländischer Bevollmächtigter im engen Zusammenhang mit der Nachlassregulierung auch die ErbSt-Erklärung anfertigt ( BStBl III S. 702) oder wenn ein Testamentsvollstrecker einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt hat ( EFG 1983 S. 243). Demgegenüber bejahte das allgemein die Abzugsfähigkei...