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Körperschaftsteuer | Angemessenheit von Geschäftsführergehältern – Wertzuwachs des Unternehmens als Gehaltsbemessungskriterium
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 490) bestimmt sich die Geschäftsführervergütung vorrangig nach Art und Umfang der Tätigkeit. Steigerungen des Unternehmenswerts sind bei der Bemessung des Geschäftsführergehalts nicht mit zu berücksichtigen. Wertsteigerungen des Unternehmens sind Erträgnisse, die aufgrund des zu tragenden Unternehmerrisikos den Gesellschaftern zustehen. Bei einer schlechten Ertragslage des Unternehmens würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne bestehende rechtliche Verpflichtung keine Gehaltserhöhungen vornehmen. Sofern es die Ertragslage des Unternehmens nicht zulässt, wäre ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht bereit, für die Bezahlung ihres noch so leistungsfähigen Geschäftsführer...