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Einkommensteuer | Durchführung des Fremdvergleichs bei Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen
Ein Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen ist im Rahmen des sog. Fremdvergleichs hinsichtlich seiner Hauptpflichten zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrags ein Darlehensvertrag mit einer Bank abgeschlossen, sind die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer zugleich Sicherungsgeber ist.
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Praxishinweise: Der BFH lässt es genügen, wenn die Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt werden. Die Entscheidung ist zu einem Grundstückskaufvertrag zwischen Ehegatten ergangen und der BFH hat die Stellung von Sicherheiten durch den veräußernden Ehegatten als unschädlich angesehen, da es auch bei Grundstücksgeschäften zwischen Fremden üblich sei, Siche...