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Grunderwerbsteuer | Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft steuerpflichtig
Der Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 KAGG unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Von diesem Erwerb erfasst werden auch die von der Kapitalanlagegesellschaft im Sondervermögen nach § 6 Abs. 1 KAGG gehaltenen Grundstücke (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 GrEStG; §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 31 KAAG).▶VT 885/04
▶Praxishinweise: Nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG wird durch ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile an einer Gesellschaft begründet, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, ein steuerbarer Vorgang bezüglich der Grunderwerbsteuer ausgelöst. Es unterliegt also der gesamte (inländische) Grundbesitz, der im zivilrechtlichen Eigentum der Gesellschaft steht, der Grunderwerbsteuer. Da diese Vorschrift auf das zivilrechtlic...