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BFH 01.07.2003 VIII R 96/02, StuB 23/2003 S. 1094

Einkommen-/Lohnsteuer | Anteilige Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Berechnung des (anteiligen) Grenzbetrags

Erzielt ein Kind nicht ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ist das Kind auch nur für einen Teil des Jahres nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG 1997 zu berücksichtigen, dann ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Rahmen der Berechnung des Grenzbetrags gem. § 32 Abs. 4 Sätze 2, 6 und 7 EStG 1997 zeitanteilig auf die Monate aufzuteilen, in denen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden.▶VT 1171/03

Praxishinweise: Der BFH fordert aufgrund einer „wirtschaftlichen Betrachtung” eine Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf die Monate, in denen tatsächlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt worden sind. Eine Aufteilung nach dem Monatsprinzip (Zwölftelung) auf den für das Kindergeld zu berücksichtigenden und den nicht zu berücksichtigenden Zeitraum kommt nicht in Be...

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