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StuB 23/2003 S. 1087

Rückstellung für öffentlich-rechtliche Beiträge

Für die satzungsmäßige Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen, die zu einer angemessenen Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Betriebskapital erhoben werden sollen, können gem. rkr. Urteil des Sächsischen (EFG 2003 S. 1570) Rückstellungen gebildet werden (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 1 EStG).▶VT 1164/03

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