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Gewerbesteuer | Schädlichkeit einer Beteiligung für die sog. erweiterte Kürzung
Das Halten einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an einer grundstücksverwaltenden Personengesell- S. 1180schaft verstößt unabhängig von dem Umfang der Beteiligung und der daraus erzielten Einkünfte gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anschluss an das Senatsurteil vom - I R 61/90, BStBl II S. 628).
Praxishinweise: Der BFH hält in seinem Beschluss, der nach § 126a FGO die Revision einstimmig zurückgewiesen hat, daran fest, dass das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG keine Ausnahmen zulässt. Bei dem Grundbesitz der grundstücksverwaltenden Personengesellschaft handelt es sich nicht um eigenen Grundbesitz des beteiligten Gesellschafters. Auch Ausnahmen wegen Geringfügigkeit sind nicht möglich.