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Einkommensteuer | Unterhaltsaufwendungen: Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Wohnsitzstaates
(1) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass sich der nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbare Unterhaltshöchstbetrag für Unterhaltsempfänger mit Wohnsitz im Ausland auch dann nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates richtet, wenn sich die Unterhaltsberechtigten vorübergehend zu Besuchen im Inland aufhalten. (2) Nicht nachgewiesene Aufwendungen anlässlich solcher Besuche können in Höhe des inländischen existenznotwendigen Bedarfs je Tag geschätzt werden (Bezug: § 33a Abs. 1 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG).▶VT 846/04
▶Praxishinweise: Gesetzliche Voraussetzung für den vollen Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist, dass die unterstützte Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 33a Abs. 1 Satz 5 EStG). Ist dies nicht der Fall, so ist ein Abzug nur nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates zulässig (Ländergruppeneinteilung). Hinzuweisen ist in diesem Zusa...