Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Konkursrechtliche Behandlung der GmbH-Geschäftsführer-Vergütung
Die Vergütungsansprüche der beiden Geschäftsführer einer GmbH, die über Kapitalbeteiligungen von 40 % bzw. 25 % verfügen, können im Gesellschaftskonkurs keine bevorrechtigten Forderungen sein (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KO, §§ 141a, 141b AFG; ).▶VT 1156/03
▶Praxishinweise: Der BGH schließt mit diesem Urteil an seine Entscheidung vom an (IX ZR 39/02, StuB 2003 S. 672 = WM 2003 S. 551). Der IX. Senat des BGH hat dort entschieden, dass die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern ohne Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft bevorrechtigte Forderungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a GesO und § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KO sein können. Dies dürfte auch für...