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StuB 22/2003 S. 1052

Mitgliedschaftsstreit in einer Publikums-KG

In dem Gesellschaftsvertrag einer in der Form einer KG geführten Publikumsgesellschaft kann bestimmt werden, dass Streitigkeiten der Gesellschafter über die Frage, ob jemand Mitglied der Gesellschaft ist oder nicht, mit der Gesellschaft selbst und nicht unter den Gesellschaftern ausgetragen werden; ob dies der Fall ist, ist aufgrund objektiver Auslegung des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass Kommanditist nur sein kann, wer zugleich Eigentümer einer von der KG bewirtschafteten Eigentumswohnung ist, führt der Verkauf der Wohnung zum automatischen Ausscheiden des Kommanditisten aus der Gesellschaft mit der Folge, dass der Gesellschafter nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags bzw. des Gesetzes abzufinden ist (§ 738 BGB, §§ 105, 161, 119 HGB;

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