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Körperschaftsteuer | Wirtschaftliche Identität einer nach- geschalteten Kapitalgesellschaft bei Anteilsveräußerung
Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, führt nicht gem. § 8 Abs. 4 KStG 1991 zum Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft (Bezug: § 8 Abs. 4 KStG 1991; § 45, § 68 FGO).▶VT 1120/03
▶Praxishinweise: Der BFH verneint die Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG 1991 bei Fällen einer mittelbaren Anteilsübertragung, da es hierfür an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt. Erforderlich für die Anwendung der Vorschrift ist stets, dass die Anteile der Gesellschaft übertragen worden sind, die die Verluste erlitten hat. Werden aber nur die Anteile einer Obergesellschaft – auch wenn diese nur als Holding tätig ist – veräußert, so fehlt es an diesem Tatbestandsmerkmal, auch wenn man bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ...