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Einkommensteuer | Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger sowie von sog. geschlossenen Fonds
Das ausführlich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Einkünften im Rahmen von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds) Stellung genommen. Die (BStBl I S. 366), vom (BStBl I S. 167), vom (BStBl I S. 780 = StuB 2001 S. 1083) und vom (BStBl I S. 1388 = StuB 2002 S. 1226) werden aufgehoben. Das ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Soweit die Anwendung der Rdn. 15 und 26 dieses Schreibens zu einem Nachteil gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung bei der Steuerfestsetzung führt, ist dieses Schreiben erstma...