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StuB 22/2003 S. 1039

Kassenbuchführung und Zuschätzungen

Bei dem in Form des „Kassenberichts” geführten Kassenbuch müssen gem.  die Notizen über den täglichen Kassenbestand nicht aufbewahrt werden, wenn ihnen lediglich eine Transportfunktion zukommt; es muss aber täglich der Kassenbestand ermittelt werden. Beim fortlaufend geführten Kassenbuch muss keine tägliche Feststellung des Kassenbestands erfolgen; es müssen aber die Aufzeichnungen über die Tageseinnahmen aufbewahrt werden. Zuschätzungen zu den Umsatzerlösen können u. a. aufgrund einer Kalkulation oder aufgrund eines Sicherheitszuschlags erfolgen. Die Zuschätzungen können sich aber nur dann auf beide Methoden gleichzeitig stützen (eine Zuschätzung aufgrund Kalkulation und eine weitere Zuschätzung als Unsicherheitszuschlag), wenn sie nicht ...

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