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Kein Übergang der Buchführungspflicht bei Hofübergabe und Rückpacht einzelner Teile
(1) Übernimmt der Sohn die wesentlichen Grundlagen des elterlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, geht gem. (BFH/NV 2004 S. 754) die Buchführungspflicht auf ihn über, es sei denn, die Eltern pachten den gesamten Betrieb von ihm zurück. (2) Pachten die Eltern nur einzelne Teile des übergebenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einen Teilbetrieb zurück, bleibt die Buchführungspflicht beim Hofübernehmer. (3) Hatte der Sohn bereits vor Übernahme des elterlichen Betriebs einen Teil desselben als Pächter bewirtschaftet und seinen Gewinn nach § 13a EStG ermittelt, so erstreckt sich die übergegangene Buchführungspflicht auch auf die ursprünglich gepachteten Flächen. (4) Eine Richtsatzschätzung für den gesamten Betrieb ist nicht grundsätzlich zu beanstanden, wenn ke...