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Selbstlosigkeit eines gemeinnützigen Vereins
Nach dem (BFH/NV 2003 S. 1025) kann die Förderung satzungsmäßiger Zwecke eines Vereins auch dann selbstlos i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 geschehen, wenn diese Zwecke durch mittelbar unterstützende Maßnahmen gefördert werden. Das Merkmal der Selbstlosigkeit entfalle nicht bereits deshalb, weil Mittel der Körperschaft für Verwaltung, Mitgliederwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet würden, wenn derartige Ausgaben zur Begründung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit und damit auch zur Verfolgung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich seien. Aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 ließen sich keine absoluten oder prozentualen Obergrenzen für unschädliche Aufwendungen ableiten.▶VT 1072/03 S. 998
▶Praxishinweise: Ausschlaggebend sei, ob unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das Aus...