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Investitionszulage für Neubau und Modernisierung von Mietwohnungsgebäuden
Nach der II 24 ist die im IZ 1010 A - 11 - II B 11 dargestellte Rechtsauffassung zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b InvZulG 1999 über die Gewährung von InvZul für den Neubau bzw. die Modernisierung von Mietwohnungsgebäuden auch bei der Gewährung der erhöhten InvZul i. S. des § 3a Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. mit Satz 1 InvZulG 1999 zu vertreten. Eine Musterbescheinigung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b InvZulG 1999 und gem. § 3a Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. mit Satz 1 InvZulG 1999 sind der OFD-Vfg. als Anlagen beigefügt. Eine weitere Anlage enthält Hinweise für die kommunale Bescheinigungspraxis hinsichtlich der Gebiete, die aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem Kerngebiet entsprechen.▶VT 1068/03