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Einkommensteuer | Vorliegen eines abgezinsten Wertpapiers
(1) Eine Schuldverschreibung, die am Ende ihrer Laufzeit zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, ist nur dann ein abgezinstes Wertpapier, wenn bei ihrer Emission für sie ein unter ihrem Nennwert liegender Betrag zu zahlen war. (2) Bei einer minderverzinslichen Optionsschuldverschreibung (Optionsanleihe) trifft dies dann zu, wenn die zugrunde liegenden Anleihebedingungen der Emittentin keine Regelungen enthalten, die darauf schließen lassen, dass der Ausgabepreis ausschließlich für die Schuldverschreibung aufgewendet worden ist (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 Satz 1a EStG; § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB).▶VT 1059/03
▶Praxishinweise: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung von abgezinsten Schuldverschr...