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BFH 08.07.2003 VIII R 43/01, StuB 21/2003 S. 994

Einkommensteuer | Keine Aufteilung der Schuldzinsen bei Anschaffung einer Kapitalanlage

Werden in einem einheitlichen Erwerbsvorgang festverzinsliche Bundesanleihen zu einem unter ihrem Nominalwert liegenden Kurswert teils mit Krediten, teils mit eigenen Mitteln angeschafft, ist die Kapitalanlage nicht in einen eigen- und einen fremdfinanzierten Anteil aufzuteilen. Bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten anzusetzen und nicht in einen auf die gesamten Zinseinnahmen und einen auf die steuerfreie Vermögensvermehrung entfallenden Anteil aufzuteilen. Die Einkünfteerzielung steht gegenüber der steuerfreien Vermögensmehrung im Vordergrund, wenn auf Dauer die gesamten Zinseinnahmen die gesamten Zinsaufwendungen übersteigen (Bezug: § 3c, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).▶VT 1058/03

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