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Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung
Wird auf einem Betriebsgrundstück ein Wohnhaus für die Tochter der Betriebsinhaberin errichtet, so ist die dadurch bewirkte Entnahme gem. rkr. (EFG 2002 S. 1081) nicht im Jahr des Baubeginns, sondern im Jahr der Fertigstellung und Grundstücksübertragung zu berücksichtigen (Bezug: § 4 Abs. 1 EStG).
Praxishinweise: (1) Im Urteilsfall hatte ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn nach den §§ 5 i. V. mit 4 Abs. 1 EStG ermittelte, seinen Betrieb verlegt und anschließend seiner Tochter erlaubt, auf dem verbliebenen Betriebsgrundstück für sich und ihren Ehemann ein Eigenheim zu errichten. Der Bauantrag wurde von der Tochter im Jahre 1994 gestellt. Die Fertigstellung des Gebäudes erfolgte im Jahre 1995. Das FA ging davon aus, dass das Grundstück i...