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BAG 16.05.1995 3 AZR 627/94
Arbeitsrecht; | tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
§ 9 Nr. 1 des MTV für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt ältere Arbeitnehmer davor, daß sie durch altersbedingte Leistungsabnahme Verdiensteinbußen erleiden. Diese Verdienstsicherung ist nicht von der künftigen Entwicklung der Löhne abgekoppelt und festgeschrieben. Auch die verdienstgesicherten Arbeitnehmer müssen eine allgemeine Absenkung der Prämienobergrenze gegen sich gelten lassen ( im Anschluß an , NWB EN-Nr. 924/95).