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Körperschaftsteuer | Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern
(1) Die Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers muss grundsätzlich anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeit- punkt der Gehaltsvereinbarungen vorgelegen haben und angestellt worden sind. (2) Die Höhe der angemessenen Bezüge ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bereich des Angemessenen sich auf eine Bandbreite von Beträgen erstrecken kann. Unangemessen sind nur diejenigen Beträge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen. (3) Die Entscheidung darüber, wie ein ordentlicher Geschäftsführer eine gewinnabhängige Vergütung bemessen und ggf. nach oben begrenzt hätte, obliegt im gerichtlichen Ver- S. 950fahren grundsätzlich dem FG. Dessen Würdigung ist i...