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Entgeltfortzahlung bei flexibler Arbeitszeit mit Arbeitszeitkonto
Eine betriebliche Regelung zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, nach der die sich in der Phase der verkürzten Arbeitszeit ergebende Zeitschuld nur durch tatsächliche Arbeitsleistung, nicht aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Phase der verlängerten Arbeitszeit ausgeglichen wird, verstößt gem. (BB 2002 S. 1489) gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (Bezug: §§ 4, 12 EFZG; §§ 275, 284, 288, 291, 323, 324, 615, 616 BGB).