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Gerichtsgebühr bei Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG
Die Umwandlung einer GbR in eine KG ist gem. 3Z BR 55/02 (DB 2002 S. 1649) auch bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters ein identitätswahrender Formwechsel, der bei der Eintragung in das Grundbuch kostenrechtlich als Richtigstellung zu behandeln ist und deshalb nur ein Viertel der vollen Gebühr auslöst (Bezug: § 705 BGB; § 105, § 161 HGB; § 60, § 67 KostO; § 22 GBO).