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StuB 20/2002 S. 1024

Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei leerstehendem, vorher steuerpflichtig vermieteten Gebäude

In seinem Urteil vom  - V R 58/00 (n. v.) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, die für den Vorsteuerabzug auch bei zwischenzeitlichem Leerstand eines Gebäudes auf die künftige tatsächliche Verwendung abstellte, aufgegeben. Sie sei mit der richtlinienkonformen (Richtlinie 77/388/EWG Art. 17) Auslegung der Vorsteuerabzugsvorschrift des § 15 UStG nicht vereinbar. Für den Umfang bzw. die Berichtigung des Vorsteuerabzugs sei die Verwendungsabsicht nicht nur maßgebend, wenn die erstmalige Verwendung des Wirtschaftsguts noch ausstehe. Auch wenn zunächst mit einem Wirtschaftsgut tatsächlich ausgeführte Umsätze nicht fortgeführt werden könnten, sei anhand der Absichtserklärung zu entscheiden, ob sich die Verwendungsverhältnisse änderten.

Praxishinweise: (1) Im Streitfall verpachtete ein Unternehmer e...

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