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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Disquotale Schenkungen und nachträgliche Inanspruchnahme des Freibetrags
Mit Urteil vom - II R 53/99 (BStBl II S. 441) stellt der BFH klar, dass er an seiner Entscheidung vom - II R 52/98 (BStBl II S. 414) zur Auslegung des Begriffs der vorweggenommenen Erbfolge weiter festhält. Diese Entscheidung war auf heftige Kritik in der Fachliteratur gestoßen und wurde mit einem Nichtanwendungserlass versehen.
Im letztgenannten Urteil entschied der BFH, dass eine vorweggenommene Erbfolge i. S. von § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der 1994 und 1995 geltenden Fassung nur dann vorliegt, wenn die Rechtsstellung des Unternehmers endgültig und wie im Erbfall umfassend übergeht. Der Bedachte muss in die Rechtsstellung des Schenkers als Mitunternehmer eintreten können, d. h. nach ertragsteuerlicher Qualifikation Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten können. Dies ist nicht der Fall, w...