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Körperschaftsteuer | „Weitere” Festvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben einem monatlichen Festgehalt jährlich eine weitere Festvergütung für den Fall gezahlt, dass eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht wird, ist eine vGA regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Gesamtvergütung ihrer Höhe nach unangemessen ist (Abgrenzung zum Senatsurteil vom - I R 105-107/97, BStBl II S. 321 = StuB 1999 S. 442).
Praxishinweise: Anders als bei einer Umsatztantieme, bei der stets die Gefahr der Gewinnabsaugung besteht, handelte es sich um Streitfall um eine Art „Gratifikation”, die nur zu zahlen war, wenn ein bestimmtes Ziel (= Umsatzhöhe) erreicht worden ist. Anders ausgedrückt: Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhielt sein „volles” Gehalt nur beim Erreichen eines Ziels. Maßstab für die Ang...