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Aktienbewertung – kein betrieblicher Aufwand bei vereinfachter Kapitalherabsetzung
Stellt ein im Betriebsvermögen bilanziertes Aktienpaket eine Beteiligung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, so führt die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Einziehung eines Teils der Aktien nach § 237 Abs. 3–5 AktG beim Aktionär gem. (NZB eingel., BFH-Az.: VIII B 117/02, EFG 2002 S. 1082) zu keinem betrieblichen Aufwand, wenn das verbliebene „Restpaket” weiterhin als einheitliches WG Beteiligung anzusehen ist und dessen Teilwert nicht unter den Buchwert des bisherigen Aktienpakets fällt (entschieden mit Bezug auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG; § 237 Abs. 3–5 AktG).
Praxishinweise: (1) Im Urteilsfall hatte eine GmbH & Co. KG, deren Betriebsvermögen im Wesentlichen aus einer Beteiligung an einer AG bestand, in ihrer GuV einen betrieblichen Aufwand verbucht, nachdem die AG einen Teil ihrer Aktien gem. ...